Corona-Ninja-Pass ab 19. Mai
Liebe Kinder, liebe Eltern,
Ab 19. Mai bekommen die SchülerInnen und Schüler jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag nach einem durchgeführten Coronatest ein „Ninja-Pickerl“ in den Pass, welcher für die Dauer von 48h als Nachweis eines negativen Coronatests und somit als Eintrittspass gilt.
Dieser Nachweis dient zur Vorlage z. B. im Restaurant oder beim Frisör bzw. an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch einen Schülerausweis, einen Freifahrtschein oder ähnliches immer dabei zu haben.
Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren müssen im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Für sie und ihre Familien dient der „Corona- Stickerpass“ als freiwillige Testdokumentation bis zum Ende des Schuljahres.
Nähere Infos siehe unten - Elternbrief des Bildungsministers.
Bitte die "Ninja-Pässe" nicht verlieren, Ersatz ist leider nicht möglich!
Euer Team der VS Bruggen